Aktuelle Urteile

Keine nachträgliche Kürzung des Urlaubs aus Elternzeit.

Wird das Arbeitsverhältnis direkt im Anschluss an die Elternzeit beendet, ist eine Kürzung des Urlaubs nach Beschäftigungsende nicht mehr erlaubt, entschied das Bundesarbeitsgericht(BAG). Das BAG ist der Auffassung, dass eine Erklärung zur Kürzung des Urlaubs nach § 17 Abs. 1 BEEG nur im bestehenden Arbeitsverhältnis möglich ist.

BAG, Urt. v. 16.04.2024, Az. 9 AZR 165/23.

Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) unter bestimmten Umständen angezweifelt werden kann. Der Arbeitgeber muss begründen, warum er Zweifel an der AU hat. Diese Zweifel können entstehen, wenn:
    - Die Krankheit direkt nach der Kündigung eintritt.
    - Die AU zeitlich auffällig passt (z. B. genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses).

BAG, Urteil v. 18.09.2024 - 5 AZR 29/24

Unbestimmte Abmahnung unwirksam. Arbeitgeber muss Namen der Zeugen nennen.

Nach Auffasung des Arbeitsgerichts Düsseldorf ist eine Abmahnung nicht ausreichend konkret und muss aus der Personalakte entfernt werden, wenn in einer Abmahnung, die anderen Mitarbeiter, gegenüber denen der Arbeitnehmer die maßgeblichen Äußerungen getätigt haben soll, namentlich nicht benannt werden. Der Arbeitgeber ist in der Regel auch nicht berechtigt, zum Schutz der Zeugen die Namen in der Abmahnung nicht zu nennen.

Arbeitsgericht Düsseldorf, Urt. v. 12.01.2024 - 7 CA 1347/23

Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgaben

Erfolgt die Zielvorgabe zur Erreichung einer variablen Vergütung so spät, dass die Anreizfunktion nicht mehr erfüllt werden kann, steht dem Arbeitnehmer nach Auffassung des Landesarbeitsgericht Köln grundsätzlich ein Anspruch in Höhe des Bonus bei hundertprozentiger Zielerreichung zu.

LAG Köln, Urt. v. 06.02.2024, Az. 4 Sa 390/23.

Minderleistung kann zur fristlosen Kündigung führen

Die Arbeitnehmer waren bei der Arbeitgeberin als Servicemitarbeiter beschäftigt und sollten dort Telefondienste ableisten. Die Arbeitgeberin erhob den Vorwurf, dass die betroffenen Arbeitnehmer nur „in besonders geringem Umfang“ Telefonate angenommen haben. So seien nur Telefonzeiten im Umfang zwischen 30 und 35 % beziehungsweise 16 und 33 % der Arbeitszeit an einem Tag erbracht worden, obschon die Veranschlagung der Arbeitgeberin 60 % der Arbeitszeit gewesen sei. Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hält die Kündigungen für wirksam. Die betroffenen Arbeitnehmer hätten im Dienst nur in einem Umfang telefoniert, „der auf eine vorsätzliche vertragswidrige Vernachlässigung der Arbeitspflicht schließen ließ und durch bloße Minderleistung nicht erklärt werden konnte“. 

Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Urteile vom 14.12.2023, Az. 2 CA 2206/23, 2 Ca 2207/23.

Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Nutzung von ChatGPT

Das ArbG Hamburg hat entschieden, dass kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Gestattung der Nutzung von ChatGPT und anderer KI-Lösungen über private Accounts der Arbeitnehmer besteht.

Arbeitsgericht Hamburg, Beschl. v. 16.01.2024, AZ. 24 BVGa 1/24

Elterngelderhöhung aufgrund von Provisionszahlungen

Auch wenn Provisionen als sonstige Bezüge im Lohnsteuerabzugsverfahren agenmeldet wurden, können sie sich dennoch als laufender Arbeitslohn elterngelderhöhend auswirken, wenn die Bindungswirkung der Anmeldung für die Beteiligten des Elterngeldverfahrens weggefallen ist; weil die Lohnsteueranmeldung aufgrund eines nachfolgenden Einkommenssteuerbescheids überholt ist. 

BSG, Urt. v. 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R

Einsicht in die elektronische Personalakte erfordert die Zustimmung des Arbeitnehmers

Weder der Betriebsrat noch der Betriebsratsvorsitzende haben einen Anspruch auf Einsichtnahme in die elektronischen Personalakten der BElegschaft, wenn der betreffende Arbeitnehmer nicht im Vorfeld seine Zustimmung erteilt. Dies gilt selbst dann, wenn eine Betriebsvereinbarung ein solches Einsichtsrecht vorsieht. Eine derartige Vereinbarung ist rechtswidrig und damit unwirksam, da sie die Arbeitnehmer in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.

LAG Düsseldorf, Beschl. v. 23.06.2020 - 3 TaBV 65/19

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