Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts

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Rechtsanwalt
Dr. Thomas Remmerbach

Rechtsanwalt
Johannes Jester, LL.M. oec.

Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts:

Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte ab der ersten Überstunde

Teilzeitbeschäftigte haben ab der ersten Überstunde denselben Anspruch auf Zuschläge wie ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen

BAG, Urt. v. 05.12.2024, Az. 8 AZR 370/20

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