Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte ab der ersten Überstunde
Teilzeitbeschäftigte haben ab der ersten Überstunde denselben Anspruch auf Zuschläge wie ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen
BAG, Urt. v. 05.12.2024, Az. 8 AZR 370/20
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